1. Anmeldung/Bezahlung
Bitte melden Sie sich schriftlich mittels obenstehendem Anmeldeformular für die gewünschte Reise/Trekking/Expedition an. Eine frühzeitig Anmeldung garantiert Ihnen einen freien Platz und die bestmöglichsten Konditionen für die für Sie gebuchten Flüge. Spätestens 90 Tage vor Reisebeginn müssen wir im Besitz Ihrer Anmeldung sein. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Bedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter, auch dann, wenn Sie sich nur mündlich oder telefonisch angemeldet haben. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Detailprogramm und der Ausrüstungsliste. Nach deren Erhalt bitten wir Sie um die Überweisung der Anzahlung gemäss den Angaben in der Reisebestätigung. Der Restbetrag wird 60 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei späterer Buchung ist der gesamte Betrag sofort zu begleichen.
2. Vorbereitung
Eine ausgezeichnete Kondition und gute alpintechnische Kenntnisse sind für ihre eigene Sicherheit und das Gelingen der Reise/Trekking/Expedition unerlässlich. Alle Teilnehmenden haben sich durch ein angemessenes Training auf die Reise vorzubereiten. Die Vorbereitung und deren Gestaltung sind in der Verantwortung des Teilnehmenden. Teilnehmende, welche den körperlichen und alpintechnischen Anforderungen nicht gewachsen sind, können von der Reise ausgeschlossen werden, ohne jeglichen Anspruch auf Rückerstattung, und haben dadurch verursachte Mehrkosten zu tragen.
3. Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung, Achtung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft. Auch der Respekt zum Bergführer, zu den Mitarbeitenden unserer Partnerorganisationen vor Ort und zu Dritten ist selbstverständlich.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Länder zu beachten und sich umweltbewusst zu verhalten.
Zum Schutz der Angehörigen verpflichten sich die Teilnehmenden, im Falle eines Unfalles ohne ausdrückliche Einwilligung des Bergführers oder Veranstalters keine Informationen über die Veranstaltung sowie über den Unfallhergang und über einzelne Teilnehmende an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und auch dafür zu sorgen, dass persönliche Nachrichten, Berichte, E-Mails etc. von den Adressaten nicht veröffentlicht werden.
4. Programmänderungen
Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf das Erreichen der vorgesehenen Gipfel beziehungsweise der vorgesehenen Ziele besteht kein Anspruch. Der Veranstalter kann diesbezüglich selbstverständlich keine Garantie geben. Unsere Reisen/ Trekkings/Expeditionen finden bei jeder Witterung statt. Es bleibt uns vorenthalten, Programm- und insbesondere Gebietsänderungen vorzunehmen. Die Gäste erklären sich durch Ihre Unterschrift auf der Anmeldung mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Gast verrechnet.
5. Leitung der Reise/Trekking/Expedition
Die Reise/Trekking/Expedition wird von einem vom Veranstalter entsandten Bergführer geleitet. Die Angabe des Bergführers im Programm ist rein informativ und nicht verbindlich. Die vom Bergführer während der Reise getroffenen Entscheidungen und Weisungen sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmender den Entscheidungen des Bergführers, so kann ihn dieser von der Reise ausschliessen. Der ausgeschlossene Teilnehmende hat, sobald es den Umständen nach zumutbar ist, die vorzeitige Rückreise unter eigener Kostenfolge und eigener Verantwortung anzutreten. Einem ausgeschlossenen Teilnehmenden stehen dabei keine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bergführer und Veranstalter zu. Fällt der Bergführer vor Antritt der Reise aus, ist es im Ermessen des Veranstalters, einen Ersatzbergführer zur Verfügung zu stellen oder die Reise zu annullieren. Fällt der Bergführer unterwegs aus (Unfall, Krankheit, etc.), so wählen die Teilnehmenden aus ihrem Kreise einen neuen Leiter und benachrichtigen unverzüglich den Veranstalter.
6. Versicherung
Der Veranstalter verfügt als kantonal bewilligte Bergsportschule über eine umfassende Haftpflichtversicherung. Im übrigen sind die Teilnehmenden durch den Veranstalter nicht versichert. Eine ausreichende Versicherung ist Sache jedes Teilnehmenden. Wir empfehlen für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein und unbedingt die weltweite Deckung sicherzustellen. Schliessen Sie zudem mit der Buchung eine Annullierungs- und Reisekostenversicherung ab. Diese ist obligatorisch und wird durch uns überprüft. Zudem empfehlen wir eine Gepäck- und Diebstahlversicherung.
7. Preis
Welche Leistungen in unserem Preis enthalten sind ersehen Sie unter demjeweiligen Angebot. Bei Angeboten mit im Pauschalpreis inbegriffener Flugreise gilt der Preis bis 180 Tage vor Reisebeginn. Kurzfristige Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen, diese können jedoch einen Preisaufschlag zur Folge haben.
8. Rücktritt vom Vertrag (Abmeldung)
8.1. Rücktritt durch den Kunden
Die Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen und wird erst an dem Tag gültig, an dem die abgegebenen Dokumente beim Veranstalter eintreffen. Es entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00. Zudem stellen wir Ihnen folgende Kosten (in Prozenten des Pauschalpreises) in Rechnung: bei Eingang der Rücktrittsmeldung bis 120 Tage vor Abreise die geleistete Anzahlung, bis 90 Tage vor Abreise 60%, bis 60 Tage vor Abreise 80%, danach 100%. Für Reisen, die trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gemäss Ausschreibung durchgeführt werden, besteht zu keinem Zeitpunkt eine Möglichkeit auf eine Rückerstattung. Für Rücktritte aus zwingenden Gründen sind Sie im Rahmen Ihrer durch Sie abzuschliessenden obligatorischen Annullierungskostenversicherung gedeckt. Die Verschiebung des Reisetermins gilt als Rücktritt der gebuchten Reise/Trekking/Expedition und als Neubuchung für eine andere Reise. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Reise kann keine Rückerstattung erfolgen.
8.2. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht oder liegen andere Umstände vor (Sicherheit, behördliche Massnahmen oder anderweitig höhere Gewalten), die eine Durchführung des Angebots verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen kann oder will, werden ihm die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
9. Haftung
Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden ist. Für Handlungen des Angebotsleiters haftet der Veranstalter nur, soweit dieser in Verrichtung seiner Leitertätigkeitschuldhaft handelt.
Die Teilnahme an unseren Reisen/Trekkings/Expeditionen erfordert im Hinblick auf die Besteigungen ein selbständiges Bergsteigen. Die Bergbesteigungen erfolgen auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Bergführer steht während der Reise/Trekking/Expedition nur für die Gesamtleitung der Gruppe, nicht aber als Bergführer des einzelnen Teilnehmenden zur Verfügung. Für gesundheitliche Schädigungen oder Unfall sowie nicht Erreichen der Gipfel infolge höherer Gewalt, misslicher Verhältnisse, schlechten Wetters oder ungenügender technischer und konditioneller Voraussetzungen der Teilnehmenden können wir nicht haftbar gemacht werden. Bitte bedenken Sie, dass jeder Bergsteigerreise/Trekking/Expedition ein Hauch von Abenteuer und Risiko anhaftet. Dies macht sicherlich auch ihren besonderen Reiz aus. Denken Sie aber bei der Buchung daran und nehmen Sie in vollem Bewusstsein dieser Umstände an dieser Reise/Trekking/ Expedition teil.
10. Recht am eigenen Bild
Während der Reise/Trekking/Expedition werden Bilder vom Bergführer oder den anderen Teilnehmenden aufgenommen, welche erkennbar einzelne Personen zeigen können. Dem Veranstalter stehen die Bilder des Bergführers oder der anderen Teilnehmenden, wenn sie dem Veranstalter übergeben werden, kostenlos zur freien Verfügung, insbesondere für Bildergalerien, Printprodukte und Web- und Social Media-Seiten.
Für die Berichte der Veranstaltung im Web- und Social Media-Auftritt des Veranstalters werden Bilder bereits während der Reise/Trekking/Expedition verwendet.
Ein Verweigerungsrecht auf die Veröffentlichung von Bildern, auf welchen sich der Teilnehmende erkennt, hat er gegenüber dem Veranstalter vor Antritt der Reise schriftlich geltend zu machen.
11. Veranstalter
ist, soweit nicht anders vermerkt, die Schweizer Bergsportschule Alpine Action Unlimited mit Sitz in Flims, Schweiz.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Trin, sofern Alpine Action Unlimited als Veranstalter auftritt.