1. Anmeldung/Bezahlung
Bitte melden Sie sich schriftlich mittels obenstehendem Anmeldeformular für Ihren ausgesuchten Kurs an. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert uns die Arbeit und garantiert Ihnen einen freien Platz. Spätestens 60 Tage vor Kursbeginn sollten wir im Besitz Ihrer Anmeldung sein. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Bedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Bergsteigerschule, auch dann, wenn Sie sich nur mündlich oder telefonisch angemeldet haben. Nach dem Eingang ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Detailprogramm und der Ausrüstungsliste. Nach deren Erhalt bitten wir Sie um die Zahlung gemäss den Angaben in der Kursbestätigung. Bei späterer Buchung ist der gesamte Preis sofort zu begleichen.
2. Programmänderungen
Unsere Kurse finden bei jeder Witterung statt. Es bleibt uns vorbehalten, Programm- und insbesondere Gebietsänderungen vorzunehmen. Die Gäste erklären sich durch Ihre Unterschrift auf der Anmeldung mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Gast verrechnet respektive zurückerstattet.
3. Versicherung
Der Veranstalter verfügt als kantonal bewilligte Bergsteigerschule über eine umfassende Haftpflichtversicherung. Im übrigen sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein. Schliessen Sie zudem mit der Buchung eine Annullierungs- und Reisekostenversicherung ab.
4. Preis
Welche Leistungen in unseren Preisen enthalten sind, ersehen Sie unter dem jeweiligen Angebot. Nicht-Alpenclubmitglieder bezahlen bei Übernachtung in einer Hütte den Mehrpreis direkt dem Hüttenwart.
5. Rücktritt vom Vertrag (Abmeldung)
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Die Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen und wird erst an dem Tag gültig, an dem die abgegebenen Dokumente beim Veranstalter eintreffen. Es entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00. Zudem stellen wir Ihnen folgende Kosten (in Prozenten des Pauschalpreises) in Rechnung: bei Eingang der Rücktrittsmeldung bis 120 Tage vor Abreise die geleistete Anzahlung, bis 90 Tage vor Abreise 70%, bis 60 Tage vor Abreise 90%, danach 100%. Für Reisen, die trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl gemäss Ausschreibung durchgeführt werden, besteht zu keinem Zeitpunkt eine Möglichkeit auf eine Rückerstattung. Für Rücktritte aus zwingenden Gründen sind Sie im Rahmen Ihrer durch Sie abzuschliessenden obligatorischen Annullierungskostenversicherung gedeckt. Die Verschiebung des Reisetermins gilt als Rücktritt der gebuchten Reise und als Neubuchung für eine andere Reise. Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Reise kann keine Rückerstattung erfolgen.
5.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Massnahmen oder anderweitige höhere Gewalten), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6. Haftung
Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Angebote, sofern es sich um einen Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Diese Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises und nur für den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden vom Veranstalter oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden ist. Für Handlungen des Angebotsleiters haftet der Veranstalter nur, soweit dieser in Verrichtung seiner Leitertätigkeit schuldhaft handelt.
7. Veranstalter
ist, soweit nicht anders vermerkt, die Schweizer Bergsteigerschule Alpine Action Unlimited mit Sitz in Flims, Schweiz.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Trin, sofern Alpine Action Unlimited als Veranstalter auftritt.